Das Bundesprogramm
> NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sah zwischen 2020 und 2023 einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach vor. Kultureinrichtungen und -Akteur*innen sollten die Wiedereröffnung ihrer Häuser, Aufrechterhaltung von Programmen und Aktivitäten ermöglicht werden. Neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots sollte so auch gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Künstler*innen entstehen.
NEUSTART KULTUR untergliederte sich in einzelne Teilprogramme, die unter Beachtung der spezifischen Erfordernisse einer Branche oder Sparte und in Abgrenzung zu anderen Hilfsangeboten des Bundes entwickelt wurden.
Das Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« zielte zum einen auf die berufliche Stärkung und Entwicklung bildender Künstler*innen, vor allem im Bereich Digitalisierung, ab. Dazu gehören die Förderung einer entsprechenden berufsbezogenen Fortbildung und Beratung, die Stärkung der Webpräsenz bildender Künstler*innen sowie ein qualifiziertes Mentoring. Zum anderen liegen die Schwerpunkte des Programms in der Förderung innovativer Kunstprojekte, die Brücken zwischen analoger und digitaler Kunstproduktion schlagen, sowie der Förderung von Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate.
Das Programm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« besteht aus vier Modulen:
Modul A: Digital-Gutschein
Modul B: Mentoring
Modul C: Innovative Kunstprojekte
Modul D: Digitale Vermittlungsformate
Die Module A bis C setzte der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler um. Das Modul D wurde vom Deutschen Künstlerbund umgesetzt.
Aufgrund der großen Nachfrage des Programms hatte die BKM für eine zweite und dritte Ausschreibungsrunde der Module C und D zu Beginn 2021 das Fördervolumen von 2,5 auf 7,5 Millionen Euro erweitert.
Die zweifache Aufstockung der Fördermittel durch die BKM ermöglichte die Fortführung des Programms bis Ende 2022 und unterstützte eine breite Künstler*innenschaft bei der Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Tätigkeit.
> Weiterführende Informationen> Fördergrundsätze, Stand vom 30.11.2021