Deutscher Künstlerbund e.V.
 
Modul D: Digitale Vermittlungsformate

Antragsberechtigte

  • Antragsberechtigt sind professionell arbeitende bildende Künstler*innen, gegebenenfalls auch Gruppen, mit Wohnsitz in Deutschland.

           Professionalität ist gegeben, wenn entweder

  • eine Ausbildung an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung (gemäß anabin-Liste) abgeschlossen wurde oder
  • der Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Künstler*innen-Verband oder
  • der Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Bereich Bildende Kunst vorliegt oder
  • eine mehrjährige professionelle künstlerische Praxis auf dem Gebiet der zeitgenössischen bildenden Kunst nachgewiesen werden kann.

  • Immatrikulierte an einer Hoch- und Fachschule sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

 

Antragstellung

  • Voraussetzung für die Teilnahme an der Juryauswahl ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Online-Antrages auf dem Internet-Portal > kuenstlerbund.de/neustart. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf dem Internet-Portal. Zusätzliche Unterlagen in Papierform werden nicht entgegengenommen.
  • Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründenden Unterlagen unter Wahrung der Antragsfristen vorliegen. Anträge, die bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen.
  • Jede/r Bewerber*in darf nur einen Antrag auf ein Stipendium im Modul D stellen.
  • Vorsätzlich unwahre Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
  • Zur Einreichung Ihres Antrages prüfen Sie bitte vorab, ob alle Pflichtfelder, die mit einem * gekennzeichnet sind, vollständig ausgefüllt wurden. Erst danach erscheint der Menüpunkt »5. Antrag prüfen und einreichen«. Ganz unten auf dieser Formularseite können Sie mit dem Button > Antrag einreichen Ihren Antrag final absenden. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte prüfen Sie hierzu auch Ihr SPAM-Postfach.

  • Die Online-Bewerbung wird mit dem Absenden des Formulars beendet. Eine Änderung des Antrages ist nachträglich nicht mehr möglich.

 

Bewilligung der Förderung

  • Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine mehrköpfige Fachjury. Ausschlaggebende Kriterien sind die künstlerische Qualität bisheriger Projekte sowie die Qualität und Entwicklungsfähigkeit des beantragten Vorhabens.
  • Grundlage für die Bewilligung und Auszahlung der Mittel ist ein privatrechtlicher Zuwendungsvertrag.
  • Der Zuwendungsvertrag und die Auszahlung der Fördermittel erfolgen für das Modul D durch den Deutschen Künstlerbund.
  • Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Der Deutsche Künstlerbund als mittelausreichende Stelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Hausmittel über die Verteilung der Mittel.
  • Mit der Maßnahme darf erst nach Abschluss des Zuwendungsvertrages begonnen werden.
  • Auszahlungen erfolgen erst nach Abschluss des Zuwendungsvertrages.
  • Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in drei Raten innerhalb des Förderzeitraumes.
  • Für die Auszahlung des Stipendiums ist ein eigenes deutsches Girokonto notwendig.
  • Die Auszahlung der Mittel richtet sich nach den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen, denen der Deutsche Künstlerbund unterliegt, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
  • Aufstockungsanträge sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Sachbericht

  • Nach Abschluss des Stipendienzeitraumes ist ein Sachbericht in deutscher Sprache zu erstellen.
  • Im Sachbericht ist darzustellen, wie das Stipendium zur Erschließung, Entwicklung, Fortführung und/oder Veröffentlichung und Vermittlung digitaler Formate genutzt wurde und welche künstlerischen Tätigkeiten dem Projekt dienten. Über die konkrete Mittelverwendung muss kein Nachweis erbracht werden.
  • Der Sachbericht ist für die zweite Ausschreibungsrunde unaufgefordert und online bis spätestens 13.05.2022, 16 Uhr auf dem Internet-Portal > kuenstlerbund.de/neustart einzureichen. Hierzu erhalten Sie zum Ende des Stipendienzeitraumes erneuten Zugang zum Portal.
  • Der Deutsche Künstlerbund kann die Verwendung des Stipendiums bei Vermutung zweckfremder Nutzung prüfen.
  • Der Sachbericht ist Gegenstand der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

 

Vereinbarkeit mit anderen Förderprogrammen

  • Die zeitgleiche Förderung im Modul D und anderen Förderungen aus dem Förderprogramm »NEUSTART KULTUR« ist ausgeschlossen.
  • Künstlerinnen und Künstler bzw. Künstlergruppen, die bereits aufgrund einer Ausschreibung im Jahr 2020 und 2021 eine Projektförderung im Modul D erhalten haben, sind von einer erneuten Antragstellung in demselben Modul ausgeschlossen.
  • Eine zeitgleiche Förderung in den Modulen C und D des Förderprogramms »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« ist ausgeschlossen.
  • Eine Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« schließt die Inanspruchnahme von Leistungen des Bundes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie, die einem anderen Zweck dienen, nicht aus.
  • Eine Kumulierung mit Länderförderungen, die einem anderen Zweck dienen, ist möglich, allerdings ist eine Überkompensation nicht zulässig.

 

Sonstiges

  • Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung innerhalb des Deutschen Künstlerbundes verwendet.
  • Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Sperren und sonstiger Bewirtschaftungsmaßnahmen.
  • Die Fördermittel werden bei Modul D als Vollfinanzierung, nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze durch privatrechtlichen Zuwendungsvertrag i.S. von Nr. 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 33 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), gewährt.
  • Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch etc.), die möglichst auch dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck der Antragsteller*innen zu verbessern.
  • Der barrierefreie Zugang zu digitalen Plattformen für Menschen mit Behinderungen ist zu berücksichtigen.
Online-Antragstellung für Modul D: Digitale Vermittlungsformate

Im Online-Antragsformular sind folgende Angaben erforderlich:

  • Angaben zur Person
    (Name, Adresse, Kontaktdaten)

  • Künstlerische Vita der beteiligten Künstler*innen
    (tabellarisch in deutscher Sprache; 2.000 Zeichen, inkl. Leerzeichen)
    Angaben zur künstlerischen Ausbildung, zur mehrjährigen professionellen künstlerischen Praxis auf dem Gebiet der zeitgenössischen Kunst und zu besonders wichtigen Ausstellungen/Preisen/Stipendien/Sammlungen/Publikationen etc.)
  • Fördervorhaben
    (Kurzbeschreibung in deutscher Sprache; 2.000 Zeichen, inkl. Leerzeichen)
    Wie beabsichtigen Sie, das Stipendium zur Erschließung, Entwicklung, Fortführung und/oder Veröffentlichung und Vermittlung digitaler Formate, Thematiken und Techniken zu nutzen? Beschreiben Sie die beabsichtigten künstlerischen Tätigkeiten, denen das Stipendium dienen soll.
  • Bildmaterial
    (Format: JPEG, max. Dateigröße: 500 KB)
    mind. 3 bis max. 5 Abbildungen Ihrer künstlerischen Werke, Belege Ihrer künstlerischen Tätigkeit anhand einer Auswahl der wichtigsten Werke/Ausstellungsansichten etc. Bitte nicht mehrere Bilder in einer Datei vereinen.

 

Zusätzlich sind folgende Nachweise mit der Bewerbung online einzureichen:


(Formate: PDF, JPEG, max. Dateigröße: 2 MB)

  1. Nachweis der künstlerischen Professionalität durch
  • eine abgeschlossene Ausbildung an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung (gemäß anabin-Liste) oder

  • Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Künstler*innen-Verband oder
  • Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Bereich Bildende Kunst oder
  • Darstellung der mehrjährigen professionellen künstlerischen Praxis auf dem Gebiet der zeitgenössischen bildenden Kunst in der künstlerischen Vita

      2. Nachweis der Identität und der Meldeanschrift durch Kopie
  • Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite auf einer Blattseite) oder
  • Ihres gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung (auf einer Blattseite)
Online-Antragstellung für Modul D: Digitale Vermittlungsformate

Für eine Online-Antragstellung benötigen Sie:

  • einen Internetzugang und eine E-Mail Adresse