An wen richtet sich das Stipendium?
Das Stipendium richtet sich an professionell arbeitende bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland.
Professionalität ist gegeben, wenn entweder
Das fünfmonatige Stipendium soll die Erschließung, Entwicklung, Fortführung und/oder Veröffentlichung und Vermittlung eigener digitaler Formate, Thematiken und Techniken ermöglichen.
Reflektiert werden können dabei:
Ausschlaggebende Kriterien für die Vergabe des Stipendiums sind die künstlerische Qualität bisheriger Projekte sowie die Qualität und Entwicklungsfähigkeit des beantragten Vorhabens.
Kann man sich als Künstler*innengruppe bewerben?
a) Ja, die Bewerbung mit einer Künstler*innengruppe ist möglich, aber Antragsteller*in ist immer nur eine natürliche Person. Der Förderbetrag i. H. v. 6.000 Euro wird im Falle eines positiven Förderbescheids nur an diese Person ausgezahlt, die zugleich alleinige Vertragspartner*in ist. Der*Die Antragsteller*in ist im Online-Bewerbungs-Portal unter »Zur Person« aufzuführen. Die zusätzlich an diesem künstlerischen Vorhaben beteiligten, der Gruppe zugehörigen Künstler*innen sind unter dem entsprechenden Unterpunkt in derselben Rubrik im Online-Bewerbungs-Portal aufzuführen. Das künstlerische Vorhaben darf dennoch von der Gruppe durchgeführt werden. Die Künstler*innengruppe wird jedoch in der Veröffentlichung der Stipendiat*innen nicht genannt. Bei Künstler*innengruppen, die ausschließlich als Gruppe arbeiten und nur und unter dem Namen der Gruppe bekannt sind, kann Antragsteller*in ebenfalls nur eine natürliche Person sein. Eine solche Gruppe ist aber berechtigt im Online-Bewerbungs-Portal zusätzlich zum Namen des Antragsstellers den Gruppennamen unter »Bezeichnung der Künstler*innengruppe« anzugeben. Dieser Gruppenname wird bei der Veröffentlichung der Stipendiat*innen, wie im Online-Portal angegeben, vom Deutschen Künstlerbund genannt.
b) Einzelne Künstler*innen aus einer Künstler*innengruppe dürfen auch jeweils für sich selbst im eigenen Namen einen Antrag auf Förderung um Modul D beim Deutschen Künstlerbund stellen. Jedoch nicht für dasselbe künstlerische Vorhaben, für das bereits gemäß a) ein Antrag gestellt wurde.
In welcher Höhe wird das Stipendium vergeben und wie wird es ausgezahlt?
Das Stipendium im Rahmen des Moduls D wird in Höhe von 6.000 Euro vergeben. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in drei Raten innerhalb des Förderzeitraumes. Für die Auszahlung des Stipendiums ist ein eigenes deutsches Girokonto notwendig.
Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums trifft eine mehrköpfige Fachjury.
Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Die Jury trifft ihre Entscheidung für die dritte Ausschreibungsrunde voraussichtlich bis zum 31.03.2022.
Ist die zeitgleiche Förderung in Modul D und anderen Förderprogrammen von »NEUSTART KULTUR« möglich?
Nein. Die zeitgleiche Förderung in Modul D und anderen Förderprogrammen von »NEUSTART KULTUR« ist nicht möglich. Eine parallele Bewerbung bei Modul D und anderen »NEUSTART KULTUR«-Förderprogrammen ist jedoch möglich. Im Falle eines positiven Förderbescheids von Modul D und einem weiteren »NEUSTART KULTUR«-Förderprogramm muss sich der*die Antragsteller*in bei einer zeitlichen Überschneidung der Förderzeiträume zwischen den beiden Förderprogrammen entscheiden.
Ist die zeitgleiche Förderung in Modul D und einem anderen Stipendium des Bundes, der Länder oder der Kommunen möglich?
Nein. Die zeitgleiche Förderung in Modul D und einem anderen Stipendium des Bundes, der Länder oder der Kommunen ist nicht möglich. Eine parallele Bewerbung bei Modul D und den genannten anderen Stipendien ist jedoch möglich. Im Falle eines positiven Förderbescheids von Modul D und einem der weiteren genannten Stipendien muss sich der*die Antragsteller*in bei einer zeitlichen Überschneidung der Förderzeiträume zwischen den beiden Förderprogrammen entscheiden.
Kann ich das Stipendium für mehrere künstlerische Vorhaben beantragen?
Nein. Das Stipendium kann nur für ein künstlerisches Vorhaben beantragt werden.
Zur Einreichung Ihres Antrages prüfen Sie bitte vorab, ob alle Pflichtfelder, die mit einem * gekennzeichnet sind, vollständig ausgefüllt wurden. Erst danach erscheint der Menüpunkt »5. Antrag prüfen und einreichen«. Ganz unten auf dieser Formularseite können Sie mit dem Button > Antrag einreichen Ihren Antrag final absenden. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte prüfen Sie hierzu auch Ihr SPAM-Postfach.
Im Online-Antragsformular sind folgende Angaben erforderlich:
Welche Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen?
Zusätzlich sind folgende Nachweise online einzureichen:
(Formate: PDF, JPEG, max. Dateigröße: 2 MB)